Kredite werden mitunter nicht nur an einen bestimmten Verwendungszweck gekoppelt, wie zum Beispiel an die Finanzierung einer Immobilie oder den Kauf eines Fahrzeuges, sondern manche Kredite sind an bestimmte Personengruppen gebunden bzw. deren berufliche Tätigkeit. Neben den Studenten Krediten oder den Darlehen für Auszubildende fallen auch die Beamten Kredite in diese Kategorie. Wie man sich aufgrund des Kreditnamens bereits denken kann, werden die Beamten Kredite nur an Beamte vergeben, allerdings fallen die Angestellten im öffentlichen Dienst meistens auch noch in den Bereich der Bezugsberechtigten Personen, auch wenn es sich hier nicht um Beamte handelt. Manche werden sich nun sicherlich die Frage stellen, aus welchem Grund Beamte eine besondere Kreditart angeboten bekommen und in dieser Hinsicht sicherlich auch einige Vorteile nutzen können? Der Hauptunterschied zwischen Beamten und nahezu allen anderen Kreditnehmern besteht darin, dass das Einkommen als nahezu uneingeschränkt gesichert bezeichnet werden kann. Im Regelfall ist es nämlich so, dass Beamte nicht kündbar sind und daher stets ein gesichertes Einkommen haben, welches eines der beiden Säulen einer jeden Kreditvergabe darstellt. Beamtenkredite zählen daher zu den Darlehen, die eine sehr geringe Ausfallwahrscheinlichkeit haben, denn in den meisten Fällen ist der Hauptgrund, warum ein Kredit nicht ordnungsgemäß zurück gezahlt werden kann, dass das Einkommen aufgrund des Verlustes des Arbeitsplatzes weggefallen ist.
Dieses kann bei den Beamten nicht passieren, falls der Beamte nicht die berühmten „goldenen Löffel stiehlt“. Aufgrund dieser hohen Sicherheit bezüglich des Einkommens sind die Beamten Kredite mit einigen Besonderheiten ausgestattet, welche diese von gewöhnlichen Konsumentenkrediten an Arbeitnehmer oder auch als Selbstständige unterscheiden. Meistens sind die Beamten Kredite gleichzeitig so genannte endfällige Darlehen, also Kredite, die erst am Laufzeitende komplett getilgt werden müssen. Zudem können die Kreditsummen deutlich höher sein, als es bei gewöhnlichen Ratenkrediten an Arbeitnehmer der Fall ist. Als Richtwert kann man angeben, dass der Beamte eine Darlehenssumme bekommen kann, die etwa bis zum 30-fachen des monatlichen Nettoeinkommens reicht. Bei gewöhnlichen Ratenkrediten liegt die maximale Darlehenssumme hingegen meistens bei 50.000 Euro. Ferner werden von den Banken bei der Vergabe der Beamten Kredite relativ selten Sicherheiten verlangt, weil eben das „bomben-“sichere Gehalt den meisten Kreditgebern völlig als Sicherheit ausreicht. Die Konditionen sind dementsprechend aufgrund des recht geringen Risikos in der Regel auch besser als bei vergleichbaren Darlehen an andere Arbeitnehmer. Sie zeichnen sich vorwiegend durch einen günstigeren Zinssatz aus. Neben den Banken vergeben heute übrigens auch die Arbeitgeber der Beamten, also im Grunde der Staat bzw. die Länder und Kommunen, Darlehen an Beamte, die auch unter dem Namen Arbeitgeberdarlehen bekannt sind.